AGB Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG
1. Die Vertragsbedingungen gelten zwischen Funkhaus Landshut GmbH Co. KG und dem Werbetreibenden (Kunden) für die Ausstrahlung von Werbung (Spots und Sponsoring) im Hörfunk. Die AGB gelten für diesen und auch zukünftige Verträge. AGB des Kunden gelten nicht. Besondere AGB gelten für die Produktion von Medieninhalten, die Werbung im Internet sowie die Veranstaltung von Events. Vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall gehen vor, soweit sie in Text- oder Schriftform niedergelegt sind.
2. Ein Angebot des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes angeführt, ist das Angebot zwei Wochen ab dem Datum seiner Erstellung verbindlich. Übermittelt der Kunde Material wie Audio oder Texte, ist dies ein verbindliches Vertragsangebot, soweit nicht die Übermittlung schriftlich oder in Textform als Anfrage bezeichnet ist. Die Vertragsabwicklung durch das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG beispielsweise mit Blick auf die Aktualität des Auftrages gilt auch ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden als Angebotsannahme.<
3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis 5 Tage vor der ersten Ausstrahlung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist bei Sonderwerbeformen ausgeschlossen; diese sind als solche in der Preisliste oder im Angebot beziehungsweise Vertrag ausdrücklich so bezeichnet. Im Falle der wirksamen Kündigung behält das Medium den Vergütungsanspruch in Höhe von zehn Prozent des Nettoauftragswertes, es sei denn, der Kunde weist die geringerer Aufwendung des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG nach; dem Funkhaus Landshut GmbH Co. KG bleibt vorbehalten, höhere Aufwendungen nachzuweisen. In allen übrigen Fällen verbleibt dem Medium die vereinbarte Vergütung abzüglich der Anrechnung, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.
4. Das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG sendet die Werbung des Kunden in dem vereinbarten Hörfunkprogramm über die UKW-Sender entsprechend den Angaben in der Preisliste. Andere Verbreitungswege wie Internet, Digitales Radio oder über Apps, soweit sie vom Funkhaus Landshut GmbH Co. KG genutzt werden, sind zulässig jedoch nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG. Es ist weder eine bestimmte Aufmerksamkeit noch eine bestimmte Werbewirkung vereinbart. Eine besondere Platzierung oder andere Sonderleistungen wie etwa ein Konkurrenzschutz des Kunden bedürfen der Schrift- oder Textform.
5. Der Kunde ist verpflichtet, sendefertiges Material anzuliefern, er trägt das Übermittlungsrisiko. Soweit der Kunde die Erstellung des Materials durch das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG wünscht, ist das Gegenstand eines gesonderten Produktionsvertrages, dem eigenständige AGB zu Grunde liegen.Technisch hat das Audiomaterial folgende Parameter zu erfüllen: mp3-Standard. Zugleich darf das Material nicht zu einer Überschreitung des Spitzenhubs in derrelativen mittleren Multiplexleistung des UKW-Signals entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur bei der Ausstrahlung der Werbung führen.Inhaltlich sind insbesondere der Jugendschutz, die rundfunkrechtlichen Vorgaben und das Wettbewerbsrecht zu beachten. Der Kunde gewährleistet, dass er für die Erstellung des Werbespots, die Vervielfältigung im Sendesystem des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG und für die Sendung von allen Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten die notwendigen Nutzungsrechte erworben und abgegolten hat. Lediglich für das Senderecht an Musik, soweit sie zum Repertoire von GEMA und GVL gehört, trägt das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG die Vergütung gegenüber den Verwertungsgesellschaften. Der Kunde ist verpflichtet, dem Funkhaus Landshut GmbH Co. KG die von GEMA und GVL verlangten Abrechnungsdaten betreffend die Musik in der Werbung vollständig entsprechend der Schnittstellenbeschreibung "GEMA/GVL 4" in der von den Verwertungsgesellschaften jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen; diese Pflicht auf erste Anforderung auch nach Beendigung des Werbevertrages, sofern die Angaben nicht bereits mit der Übermittlung des Materials vollständig gemacht sind. Der Kunde gewährleistet, dass immaterielle Rechte Dritter wie etwa Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte nicht verletzt sind.
6. Entspricht das angelieferte Material des Kunden in technischer Hinsicht nicht der vorstehenden Ziffer, kann das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG die Werbung ohne Einfluss auf den Bestand des Vertrages zurückweisen. Somit mit angemessenem Aufwand die Sendefähigkeit des Materials hergestellt werden kann, kann das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG das Material entsprechend aufarbeiten. Der Kunde schuldet die dafür übliche Vergütung auf entsprechenden Nachweis.
7. Das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG ist in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die angelieferte Werbung abzulehnen, ohne dass dies den Bestand des Vertrages berührt:
7.1 Die Werbung erfolgt nicht für den Kunden oder einen ausnahmsweise im Werbevertrag bezeichneten Dritten.a) Die Werbung läuft inhaltlich oder formal der Programmausrichtung des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG grob zuwider.
7.2 Die Werbung verstößt gegen medienrechtliche Vorgaben wie insbesondere die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten.
7.3 Die Ausstrahlung der Werbung ist konkret oder inhaltsgleich durch behördliche oder gerichtliche Verfügung untersagt.
7.4 Das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG stellt, ohne dass es Prüfungspflicht hätte, evidente Verstöße zum Beispiel gegen Wettbewerbs,- Urheber-,Marken- oder Persönlichkeitsrechte fest.
8. Das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG ist berechtigt, die vorgesehene Ausstrahlung der Werbung aus aktueller programmlicher Diskussion unter Beachtung der Interessen des Kunden zu verschieben. Bei vom Sendernetzbetreiber mitgeteilten Unterbrechungen der Ausstrahlung, etwa im Fall der Wartung, ist das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG berechtigt, Werbung zu unterschiedlichen Zeiten über die einzelnen Sendeanlagen auszustrahlen. Der Kunde wird informiert, es sei denn, es handelt sich um eine unwesentliche Verschiebung.
9. Kann die Werbung nicht über alle UKW-Sender in vertragsgemäßer Weise ? gegebenenfalls verschoben entsprechend der vorstehenden Ziffer - ausgestrahlt werden, wiederholt das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG die Werbung zu einem nächstmöglichen vergleichbaren Zeitpunkt, soweit dies für den Kunden mit Blick auf den Inhalt der Werbung noch von Interesse ist.
10. Soweit das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG im Vertrag nicht eine Vorleistungspflicht des Kunden ausbedungen hat, kann es die weitere Ausführung des Vertrages aussetzen und von der Begleichung offen stehender Forderungen aus diesem Vertrag als auch von der Vorauszahlung für weitere Leistungen abhängig machen, wenn der Kunde mit der Begleichung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug geraten ist. Leistet der Kunde die Rest- und Vorauszahlung trotz nochmaliger Mahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ist das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
11. Der Kunde stellt das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung für den Fallder behaupteten Rechtsverletzung durch Inhalte der Werbung frei (insbesondere Verletzung von Urheber-, Persönlichkeitsrechten und Schadenersatz wegen Äußerung).Der Kunde stellt das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG von Schadenersatzforderungen einschließlich der Erstattung von Bußgeldern frei, die aus einer Überschreitung der entsprechend der Bundesnetzagentur vorgegebenen Parameter resultierend frei, soweit diese einzuhalten sich der Kunde im Vertragsverhältnis verpflichtet hat. Die Freistellung betrifft insbesondere Schäden des UKW-Sendernetzbetreibers. Von jeglicher Inanspruchnahme informiert das Medium den Kunden.
12. Soweit im Vertragsverhältnis nicht abweichend geregelt, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG ausgeschlossen. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Fälle der Unterbrechung der Ausstrahlung jenseits des Einflussbereichs des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG; soweit durch Dritte in diesen Fällen Schadenersatz geleistet wird, tritt das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG diese Ansprüche an den Kunden ab, namentlich Ansprüche gegenüber dem Sendernetzbetreiber. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Kunde, nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Mediums auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfens des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG.
13. Das Funkhaus Landshut GmbH Co. KG speichert die für die Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten in elektronischer Form. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsverhältnisses findet nur statt, soweit gesetzliche Bestimmungen dies im Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.
14. Erfüllungsort ist der Sitz des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG. Soweit zwischen den Parteien zulässig, wird der Sitz des Funkhaus Landshut GmbH Co. KG als Gerichtsstand vereinbart. Anwendbar ist deutsches Recht ohne die Verweisnormen des internationalen Privatrechts.Allgemeine Geschäftsbedingungen Funkhaus Landshut GmbH Co. KG